Kostenfreie Ersteinschätzung.
Sie können mich zu jeder Zeit unverbindlich anrufen oder mir schreiben.
Meine Kanzlei erreichen Sie ebenfalls unter 030 940 472 85
Sie erhalten kostenfrei und unverbindlich eine erste Einschätzung.
Oft schaffe ich es, den Gerichtstermin zu verhindern. Falls es zum Prozess kommt, bereiten wir uns darauf vor.
In dem Prozess bewahre ich Sie vor dem Schlimmsten und erkämpfe das Beste für Sie.
Wenn Sie von der Polizei gefasst wurden, drohen Ihnen wahrscheinlich Geldstrafen oder Freiheitsentzug. Ich helfe Ihnen, eine Lösung zu finden und setze ich für Sie ein, damit Sie einen Freispruch oder die geringste Strafe erhalten, die möglich ist.
Bei Festnahme oder Durchsuchung kontaktieren Sie mich am besten sofort!
Wenn Sie die Beschuldigtenvorladung von der Polizei bekommen haben, kontaktieren Sie mich, damit Sie unnötige Strafen vermeiden.
Ich erkläre Ihnen das Beamten-Deutsch und beantworte Ihre Fragen
Achtung bei Festnahme!
Auch wenn die Polizei Ihnen verweigert, einen Anwalt zu kontaktieren: Sie dürfen darauf bestehen und mich jederzeit anrufen oder mir schreiben.
Das erste Gespräch ist grundsätzlich kostenfrei für Sie. Nach diesem Erstgespräch kann ich den Aufwand und die Kosten abschätzen.
Kostenpauschale
Häufig vereinbare ich mit meinen Mandanten eine Pauschalvergütung. Damit wissen Sie von Anfang an, wie hoch Ihre Investition in Ihre Freiheit und Ihren Ruf ist – ohne böse Überraschungen. Diese Pauschale richtet sich nach der anwaltlichen Vergütungsordnung, dem voraussichtlichen Arbeitsaufwand und der Schwierigkeit der Rechtssache.
Jetzt anrufen und direkt beraten lassen
✓ faire Preise
✓ unverbindliche Erst-Einschätzung
✓ volle Kostenkontrolle und Ratenzahlung
Sie sind verunsichert oder verängstigt?
Tragen Sie hier Ihre Kontaktdaten ein, damit ich mich schnellstmöglich bei Ihnen zurückmelden kann.
Sie erklären Sich beim Absenden mit unseren Datenschutzbestimmungen einverstanden.